Private Käufer dürfen nach dem neuen Gesetz nur noch die Hälfte der Maklergebühren zahlen und sollen so bei den Nebenkosten entlastet werden. Gleichzeitig wird die bislang in Deutschland nicht einheitliche Regelung zur Aufteilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer fairer gestaltet. Eine vollständige Abwälzung der Maklerprovision auf Käufer ist jetzt nicht mehr möglich. Uns freut das, denn wir haben bereits vor dem Eintreten des Gesetzes so gehandelt.
Die neue Regelung tritt immer dann in Kraft, wenn beispielsweise ein Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte, ein Reihenhaus oder eine Wohnung verkauft wird.
Sollten Sie Fragen zur aktuellen Gesetzesänderung und die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben, dann wenden Sie sich gerne an unsere Immobilienspezialisten.